Nachbarschaftshilfe
Mit diesem Angebot möchten wir Familien, die sich um kranke oder pflegebedürftige Angehörige kümmern, entlasten. Ebenso möchten wir den Menschen mit Unterstützungsbedarf ermöglichen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen.
Pädagogische Fachkräfte koordinieren die Einsätze und stehen den ehrenamtlichen Helfer*innen mit ihrem Fachwissen zur Seite.
Welche Tätigkeiten umfasst die Nachbarschaftshilfe?
- Verschiedene Betreuungsangebote - wie Spaziergänge, musikalische und spielerische Angebote, Bewegungsangebote oder auch Begleitungen bei Ausflügen
- Verschiedene Hilfen im Alltag - wie Unterstützung bei gemeinsamen Tätigkeiten im Haushalt, beim Einkaufen und die gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten, sowie leichte Arbeiten im Garten
- Begleitungen verschiedenster Art im Alltag - wie beispielsweise zu Arztterminen, Therapien und die Teilhabe am öffentlichen Leben und die Pflege von sozialen Kontakten
Was ist in der Nachbarschaftshilfe keinesfalls vorgesehen?
- Alle pflegerischen Maßnahmen
- Der Einsatz der Nachbarschaftshelferin oder des Nachbarschaftshelfers als Reinigungskraft
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Sie haben die Möglichkeit, diesen Betrag durch eine Umwidmung des Pflegesachleistungsbetrags wirkungsvoll zu erhöhen.
Nachbarschaftshelfer*innen dürfen ebenso im Rahmen der Verhinderungspflege eingesetzt werden. Auch hier stellen Ihnen die Pflegekassen nochmals ein separates Budget zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie zur bestmöglichen Finanzierung Ihrer Entlastung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.