Advance Care Planning
Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g Abs. 3 SGB V
Wir bieten diese Beratung allen Bewohnerinnen und Bewohnern an, die in unseren vollstationären Pflegeeinrichtungen (nach § 43 SBG XI) leben.
In sensiblen Gesprächen nehmen wir gemeinsam die medizinische, pflegerische, psychosoziale, seelsorgerische und palliative Versorgung in den Blick.
Wir klären die Erwartungen an die zukünftige Behandlung und Pflege und sprechen über persönliche Wünsche, Lebenseinstellungen und Entscheidungen. Anschließend werden die Inhalte verständlich formuliert und dokumentiert. So können Wünsche auch in Situationen vertreten werden, in denen Menschen nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.
Das Leistungsangebot ist freiwillig und kann zu jedem Zeitpunkt beendet werden. Die Kosten für den individuellen Beratungsprozess werden von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Es ist Ihr Leben. Bestimmen Sie selbst!
In unseren Beratungen können folgende Dinge thematisiert und besprochen werden:
- Einstellungen, Wünsche, Wertvorstellungen und Lebensgewohnheiten
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Organspende
- Notfallbogen
Natürlich können in die Beratung auch weitere persönliche Themen eingebracht werden.
Um die Inhalte des Beratungsprozesses gut umsetzen zu können, legt das Konzept der ACP Wert auf ein konstruktives Miteinander. Deshalb ist es oft sinnvoll, auch andere Personen und Dienste in die Beratung einzubeziehen - zum Beispiel Bevollmächtige, gesetzlich Betreuende, Mitarbeitende der Pflege und Betreuung, Hausarztpraxen, SAPV-Teams (spezielle ambulante Palliativversorgung), Hospizdienst, Rettungsdienst, Krankenhaus und Seelsorgende.
Ein gutes Miteinander in der Beratung kann für Bevollmächtigte, Betreuerinnen und Betreuer eine wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung des jeweiligen Willens sein.